Nachdem wir gestern den erneuten Lockdown – diesmal in der so genannten Light-Version – übermittelt bekommen haben, müssen wir realisieren, dass die Schwimmer einmal mehr durch die Schließung der Bäder betroffen sein könnten! Eine leise Hoffnung besteht jedoch noch. In der aktuellen CoronaSchVO des Landes NRW wird den LLStP in NRW ein besonderer Status eingeräumt. Diese dürfen nämlich weiter Sport treiben und trainieren. Bei meinem gestrigen Gespräch mit dem Sport- und Bäderamt der Stadt Münster, konnte ich die Bereitschaft der Verantwortlichen erkennen, dass man dem LLStP Schwimmen Münster auch bei einer Schließung der Bäder, Training ermöglicht. Sollte es dazu kommen, werden wir die zur Verfügung stehenden Wasserzeiten auf die Kader verteilen. Vermutlich wird es Vorgaben seitens der Stadt geben, welche individuelle Qualifikation der einzelnen Schwimmer gegeben sein müssen, damit sie in den Kreis der zum Training berechtigten gehören dürfen. Am Ende müssen wir jedoch auf die neue CoronaSchVO des Landes NRW warten, welche vermutlich morgen Nachmittag veröffentlicht werden wird. Bleibt der Sonderstatus der LLStP’s erhalten, werde ich die Stadt Münster bitten, uns die alternativen Trainingszeiten und Orte zu nennen. Die Umsetzung werde ich dann am Montag mit der Stadt Münster zu besprechen haben. Ich möchte aber alle bitten, „das Fell des Bären nicht zu verteilen, bevor dieser erlegt ist!“
Die Hoffnung ist das, was uns alle motivieren sollte, zuversichtlich in die Zukunft zu schauen. So schwer es auch für uns alle ist! Bleibt gesund und zuversichtlich!