Heute fand der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Münster AZ 3 Ca 821/23 u.a. wegen der Kündigungsschutzklage von Markus Erth gegen die SG Schwimmen Münster e.V mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung statt. Die im Laufe des Gütetermins bekannt gewordenen Einzelheiten aus der Trainerarbeit haben den Kläger dazu bewogen, die gegen die SG Schwimmen Münster e.V erhobene Kündigungsschutzklage vom 21.06.2023 unverzüglich und vollumfänglich zurückzunehmen. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Markus Erth 07.06.2023 ist rechtswirksam. Das Arbeitsverhältnis hat keinen Bestand mehr.